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Entsorgung Gefährlicher Abfälle (Sonderabfälle) - Allgemeines

 

Die aktuelle Liste gefährlicher Abfälle und Hinweise zur Entsorgung von Laborchemikalien finden sie unter:

http://service.umweltschutz.uni-freiburg.de

 

Eine Aufstellung aller im Routinebetrieb in den Instituten anfallenden Arten gefährlicher Abfälle nach §41 KRW/-ABFG (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) finden Sie in der Liste gefährlicher Abfälle. Für jede Abfallart gibt es dort alle wichtigen Informationen für die Zuordnung, Verpackung, Deklaration, Kennzeichnung, Abgabe und Transport.

Die Zuordnung der gefährlichen Abfälle gemäß europäischem Abfallverzeichnis (EAK) wird vom Abfallerzeuger durchgeführt. Auf jedem Datenblatt sind einige Beispiele aufgeführt.  Sollte die Zuordnung nicht möglich sein, ist eine genaue Beschreibung der Zusammensetzung des Abfalls vorzulegen. Bei Altbeständen oder nicht beschrifteten Gebinden muss gegebenenfalls eine Analyse durchgeführt werden. Die benötigte Probenmenge können Sie telefonisch erfragen.

Alle Einrichtungen im Institutsviertel liefern mit den dafür auf Wunsch leihweise zur Verfügung gestellten Wannenwagen selbst an. Unsere Öffnungszeiten finden Sie in der Navigationsleiste unter "Die Stabsstelle stellt sich vor".

Die Leergutausgabe erfolgt zu den gleichen Zeiten, eine schriftliche Bestellung ist erforderlich.

Bei den weiter entfernt liegenden Einrichtungen werden weiterhin Abholungen am jeweils 2. und 4. Dienstag jeden Monats durchgeführt.

Bei allen Gebinden müssen, unabhängig von der Art der Anlieferung, einige grundlegende Dinge beachtet werden:

  • Alle Gebinde müssen mit einem entsprechenden Etikett und falls erforderlich, mit den nötigen Gefahrgutaufklebern gekennzeichnet und dicht verschlossen sein.
  • Alle Gebinde müssen außen sauber sein.
  • Die Gebinde dürfen maximal zu 90% befüllt werden.
  • Alle Gebinde sind mit einem Prägestempel gekennzeichnet, der den Zeitpunkt der Herstellung angibt. Die maximal zulässige Verwendungsdauer für den Einsatz bei Gefahrguttransporten beträgt fünf Jahre. Bitte stellen Sie keine Gebinde zur Abholung bereit, die älter als fünf Jahre sind.
  • Bitte verwenden Sie bei der Entsorgung nur Gebinde und Zubehör aus unserem Warenkatalog.
  • In Gebinden mit flüssigen gefährlichen Abfällen dürfen sich weder Bodensatz noch Festkörper befinden.
  • Lösemittelabfälle mit einem Flammpunkt von weniger als 35° dürfen nur in Gebinde mit einem Nennvolumen bis maximal 5 Liter abgefüllt werden. Die Tabelle mit den Eigenschaften der gebräuchlichsten Lösemittel – Link gibt einen Überblick über die Eigen­schaften und auch die Flammpunkte dieser Flüssigkeiten. Bitte legen Sie bei der Abgabe von Gemischen generell den niedrigsten Flammpunkt zur Beurteilung zugrunde. Treten Mischungen mit identischer Zusammensetzung häufiger auf können wir in unserem Labor Flammpunkt-Bestimmungen vornehmen.
  • Bei allen wässrigen Lösungen ist stets der pH-Wert anzugeben.
  • Alle Gebinde mit Ölabfällen und Emulsionen dürfen im Rahmen der Routineentsorgung kein PCP und kein PCB enthalten.