2.14
DIVERSE KLEINMENGEN UND SONSTIGES
2.14.1 KUNSTSTOFFVERPACKUNGEN MIT SCHÄDLICHEN RESTINHALTEN
Dazu gehören: | Große Chemikalienbehältnisse aus Kunststoff mit schädlichen Restinhalten oder Anhaftungen |
Nicht dazu gehören: | angebrochene Chemikaliengebinde, restentleerte und gereinigte Chemikaliengebinde |
Die Gebinde müssen außen gereinigt sein und werden ohne Verpackung entsorgt. |
2.14.2 METALLVERPACKUNGEN MIT SCHÄDLICHEN RESTINHALTEN
Dazu gehören: | Große Chemikalienbehältnisse aus Metall mit schädlichen Restinhalten oder Anhaftungen |
Nicht dazu gehören: | angebrochene Chemikaliengebinde, restentleerte und gereinigte Chemikaliengebinde |
Die Gebinde müssen außen gereinigt sein und werden ohne Verpackung entsorgt. |
2.14.3 TRANSFORMATOREN UND KONDENSATOREN, DIE PCB ODER PCP ENTHALTEN
Dazu gehören: | Alle kleinen Kondensatoren und Transformatoren, wenn sichergestellt werden kann, dass PCB oder PCP enthalten ist oder wenn aufgrund des Alters davon ausgegangen werden kann |
Nicht dazu gehören: | Großgeräte, fest eingebaute Kondensatoren und Transformatoren |
Zulässige Verpackungen: | Innerbetrieblich: 30-l PE-Fass, blau; Innenverpackung Außerbetrieblich: 200-l-Spannringfass mit Rundbodensack und anorganischem Aufsaugmittel
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2.14.4 INDUSTRIEGASE IN HOCHDRUCKTANKS, FLÜSSIGGASBEHÄLTER UND INDUSTRIELLE AEROSOLE
(Spraydosen/Gase in Patronen)
Dazu gehören: | Spraydosen, Gaspatronen mit schädlichen Restinhalten |
Nicht dazu gehören: | TÜV-abgelaufene Druckgasbehälter |
2.14.5 MEDIKAMENTE
Dazu gehören: | Medikamente aus Praktika und Übungen, unbrauchbare Reste von Medikamenten, Medikamente in großen Mengen |
Nicht dazu gehören: | abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen |
Zulässige Verpackungen: | bei flüssigen Medikamenten: 10-l Kanister, transparent (KA010N) Bild bei festen Medikamenten: 30-l Fass, blau |
2.14.6 PESTIZIDE (PFLANZENSCHUTZMITTEL)
Dazu gehören: | Alle Arten von Pflanzenschutzmitteln |
Nicht dazu gehören: | Düngemittel, Laborchemikalien |
Zulässige Verpackungen: | erst nach Absprache möglich |
2.14.7 QUECKSILBERHALTIGE ABFÄLLE
Dazu gehören: | Quecksilberthermometer, Thermometerbruch, quecksilberhaltige Adsorbentien |
Nicht dazu gehören: | Quecksilberdampflampen, quecksilberhaltige Lösungen, Quecksilbersalze |
Zulässige Verpackungen: | Bitte in Kleingebinden oder Kunststoffbeuteln verpacken. |
2.14.8 ALTE FARBEN UND LACKE, DIE KEINE HALOGENIERTEN LÖSEMITTEL ENTHALTEN
Dazu gehören: | Farben und Lacke gemäß den Angaben auf dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt. |
Nicht dazu gehören: | Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten |
Zulässige Verpackungen: | kann erst nach Absprache festgelegt werden |
2.14.9 ANDERE LÖSEMITTEL UND GEMISCHE (KÜHLMITTEL)
Dazu gehören: | Kühlmittel auf Ethylenglykolbasis |
Nicht dazu gehören: | Kühlschmierstoffe, Öle, Kühlmittel aus Kompressoren |
Zulässige Verpackungen: | 5-l und 10-l Kanister, transparent (KA005N; KA010N) Bild 200-l Fass nach Absprache |
2.14.10 DRUCKGASBEHÄLTER ALLER ART
Dazu gehören: | Druckgasbehälter/Gasflaschen mit und ohne TÜV, mit oder ohne Füllung |
Nicht dazu gehören: | Spraydosen, Gaspatronen |
Nach einer schriftlichen Anmeldung mit Größe, Füllstand und Bezeichnung des Gases erfolgt stets eine Überprüfung durch einen Sachkundigen nach der Druckbehälterverordnung vor Ort. |
2.14.11 LABORABWASSER ZUR BEHANDLUNG
!! Ersetzt durch "2.15 Abgabe von Laborabwasser zur Behandlung" !!
2.14.12 LEUCHTSTOFFRÖHREN
Dazu gehören: | Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Hg-Hoch-/Niederdruckstrahler |
Nicht dazu gehören: | zerbrochene Leuchtstoffröhren, Glühbirnen |
Zulässige Verpackungen: | Verkaufsverpackung |