2.14

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DIVERSE KLEINMENGEN UND SONSTIGES

 

2.14.1         KUNSTSTOFFVERPACKUNGEN MIT SCHÄDLICHEN RESTINHALTEN

 

Dazu gehören: Große Chemikalienbehältnisse aus Kunststoff mit schädlichen Restinhalten oder Anhaftungen
 
Nicht dazu gehören: angebrochene Chemikaliengebinde, restentleerte und gereinigte Chemikaliengebinde
 
Die Gebinde müssen außen gereinigt sein und werden ohne Verpackung entsorgt.

 

  

2.14.2          METALLVERPACKUNGEN MIT SCHÄDLICHEN RESTINHALTEN

 

Dazu gehören: Große Chemikalienbehältnisse aus Metall mit schädlichen Restinhalten oder Anhaftungen
 
Nicht dazu gehören: angebrochene Chemikaliengebinde, restentleerte und gereinigte Chemikaliengebinde
 
Die Gebinde müssen außen gereinigt sein und werden ohne Verpackung entsorgt.

 

 

2.14.3          TRANSFORMATOREN UND KONDENSATOREN, DIE PCB ODER PCP ENTHALTEN

      

Dazu gehören: Alle kleinen Kondensatoren und Transformatoren, wenn sichergestellt werden kann, dass PCB oder PCP enthalten ist oder wenn aufgrund des Alters davon ausgegangen werden kann
 
Nicht dazu gehören: Großgeräte, fest eingebaute Kondensatoren und Transformatoren
 
Zulässige Verpackungen: Innerbetrieblich: 30-l PE-Fass, blau; Innenverpackung

Außerbetrieblich: 200-l-Spannringfass mit Rundbodensack und anorganischem Aufsaugmittel

 

 

 

2.14.4       INDUSTRIEGASE IN HOCHDRUCKTANKS, FLÜSSIGGASBEHÄLTER UND INDUSTRIELLE AEROSOLE

                 (Spraydosen/Gase in Patronen)

 

Dazu gehören: Spraydosen, Gaspatronen mit schädlichen Restinhalten
 
Nicht dazu gehören: TÜV-abgelaufene Druckgasbehälter
 

 

 

2.14.5         MEDIKAMENTE

      

Dazu gehören: Medikamente aus Praktika und Übungen, unbrauchbare Reste von Medikamenten, Medikamente in großen Mengen
 
Nicht dazu gehören: abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente in haushaltsüblichen Mengen
 
Zulässige Verpackungen: bei flüssigen Medikamenten: 10-l Kanister, transparent (KA010N)     Bild

bei festen Medikamenten:    30-l Fass, blau
 

 

  

2.14.6         PESTIZIDE (PFLANZENSCHUTZMITTEL)

 

Dazu gehören: Alle Arten von Pflanzenschutzmitteln
 
Nicht dazu gehören: Düngemittel, Laborchemikalien
 
Zulässige Verpackungen: erst nach Absprache möglich

 

 

2.14.7         QUECKSILBERHALTIGE ABFÄLLE

 

Dazu gehören: Quecksilberthermometer, Thermometerbruch, quecksilberhaltige Adsorbentien
 
Nicht dazu gehören: Quecksilberdampflampen, quecksilberhaltige Lösungen, Quecksilbersalze
 
Zulässige Verpackungen: Bitte in Kleingebinden oder Kunststoffbeuteln verpacken.

 

 

2.14.8         ALTE FARBEN UND LACKE, DIE KEINE HALOGENIERTEN LÖSEMITTEL ENTHALTEN

 

Dazu gehören: Farben und Lacke gemäß den Angaben auf dem jeweiligen Sicherheitsdatenblatt.
 
Nicht dazu gehören: Farben und Lacke, die halogenierte Lösemittel enthalten
 
Zulässige Verpackungen: kann erst nach Absprache festgelegt werden

 

 

2.14.9         ANDERE LÖSEMITTEL UND GEMISCHE (KÜHLMITTEL)

           

Dazu gehören: Kühlmittel auf Ethylenglykolbasis
 
Nicht dazu gehören: Kühlschmierstoffe, Öle, Kühlmittel aus Kompressoren
 
Zulässige Verpackungen: 5-l und 10-l Kanister, transparent (KA005N; KA010N)     Bild
200-l Fass nach Absprache

 

  

2.14.10        DRUCKGASBEHÄLTER ALLER ART

      

Dazu gehören: Druckgasbehälter/Gasflaschen mit und ohne TÜV, mit oder ohne Füllung
 
Nicht dazu gehören: Spraydosen, Gaspatronen
 
Nach einer schriftlichen Anmeldung mit Größe, Füllstand und Bezeichnung des Gases erfolgt stets eine Überprüfung durch einen Sachkundigen nach der Druckbehälterverordnung vor Ort.

  

 

2.14.11       LABORABWASSER ZUR BEHANDLUNG

 !! Ersetzt durch "2.15 Abgabe von Laborabwasser zur Behandlung" !!

 

 

2.14.12       LEUCHTSTOFFRÖHREN

 

Dazu gehören: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Hg-Hoch-/Niederdruckstrahler
 
Nicht dazu gehören: zerbrochene Leuchtstoffröhren, Glühbirnen
 
Zulässige Verpackungen: Verkaufsverpackung