2.10 150202
AUFSAUG‑ UND FILTERMATERIALIEN, WISCHTÜCHER UND SCHUTZKLEIDUNG,
die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
(Ölverunreinigte Betriebsmittel)
Abfallgebinde-Etikett
Dazu gehören: | Mit Öl verunreinigte Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Ölbindemittel, kontaminierte Putztücher und Arbeitsmaterialien, kontaminierte Kleinverpackungen |
Nicht dazu gehören: | Großverpackungen, nicht kontaminierte Arbeitsmittel, chemikalienverunreinigte Betriebsmittel, mit kanzerogenen Stoffen verunreinigte Betriebsmittel |
einzuhaltenden Parameter für kontaminierte Kleinverpackungen: | Restinhalt maximal < 1 % der Nenninhaltsmenge!! Größe < 1 L bzw. 1 kg Entsprechende Gefahrstoff-Kennzeichnung muss vorhanden sein! |
Zulässige Verpackungen: | 120-l Inliner für ÖVB-Behälter |
Kleine Mengen können, in Plastiktüten oder Plastikgebinden verpackt, zu den üblichen Öffnungszeiten direkt im ZSL abgegeben werden. |