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2.11a 150202


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AUFSAUG‑ UND FILTERMATERIALIEN, WISCHTÜCHER UND SCHUTZKLEIDUNG,
die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind

(Verunreinigte Betriebsmittel)

 Abfallgebinde-Etikett 

 

 150202 - Mit Chemikalien verunreinigte Betriebsmittel    6.gif 

Dazu gehören: verunreinigte Schutzhandschuhe und Schutzkleidung, gebrauchtes Kieselgel und Aluminiumoxid, Chemikalienbindemittel, kontaminierte Putztücher, Gele, verunreinigte Aktivkohle, Kunststoff-Pipettenspitzen und Arbeitsmaterialien, kontaminierte Kleinverpackungen.
Außerdem, sofern nochmals separat in einem durchstichfesten Kleingebinde verpackt, Skalpelle, Spritzen, Kanülen, Nadeln, Pipetten und andere spitze Gegenstände.
 
Nicht dazu gehören: Großverpackungen, nicht kontaminierte Arbeitsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel, Glasbruch,
mit cancerogenen Stoffen verunreinigte Betriebsmittel,
mit Zytostatika verunreinigte Betriebsmittel.
Informationen zur Entsorgung von mit kanzerogenen Stoffen bzw. mit Zytostatika verunreinigten Betriebsmitteln bitte gesondert nachfragen!
 
einzuhaltende Parameter für
kontaminierte Kleinverpackungen:

Restinhalt maximal < 1 % der Nenninhaltsmenge!!
Größe < 1 L bzw. 1 kg
Entsprechende Gefahrstoff-Kennzeichnung muss vorhanden sein!

einzuhaltende Parameter für
lose kontaminierte Arbeitsmaterialien:

lose Arbeitsmaterialien sind nur bis zu einer
Kantenlänge von max. 600 mm x 400 mm x 400 mm
und einer
Profilstärke von max. 3 mm
zulässig!

Zulässige Verpackungen: 25-l CLICK-PACK, Mehrwegbehälter (CP025W)     Bild
Innenauskleidung für CLICK-PACK, transparent (SA025N)

Kleine Mengen können, in Plastiktüten oder Plastikgebinden verpackt, zu den üblichen Öffnungszeiten direkt im ZSL abgegeben werden.