2.11a 150202
AUFSAUG‑ UND FILTERMATERIALIEN, WISCHTÜCHER UND SCHUTZKLEIDUNG,
die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
(Verunreinigte Betriebsmittel)
Abfallgebinde-Etikett
Dazu gehören: | verunreinigte Schutzhandschuhe und Schutzkleidung, gebrauchtes Kieselgel und Aluminiumoxid, Chemikalienbindemittel, kontaminierte Putztücher, Gele, verunreinigte Aktivkohle, Kunststoff-Pipettenspitzen und Arbeitsmaterialien, kontaminierte Kleinverpackungen. Außerdem, sofern nochmals separat in einem durchstichfesten Kleingebinde verpackt, Skalpelle, Spritzen, Kanülen, Nadeln, Pipetten und andere spitze Gegenstände. |
Nicht dazu gehören: | Großverpackungen, nicht kontaminierte Arbeitsmittel, ölverunreinigte Betriebsmittel, Glasbruch, mit cancerogenen Stoffen verunreinigte Betriebsmittel, mit Zytostatika verunreinigte Betriebsmittel. Informationen zur Entsorgung von mit kanzerogenen Stoffen bzw. mit Zytostatika verunreinigten Betriebsmitteln bitte gesondert nachfragen! |
einzuhaltende Parameter für kontaminierte Kleinverpackungen: | Restinhalt maximal < 1 % der Nenninhaltsmenge!! Größe < 1 L bzw. 1 kg Entsprechende Gefahrstoff-Kennzeichnung muss vorhanden sein! |
einzuhaltende Parameter für lose kontaminierte Arbeitsmaterialien: | lose Arbeitsmaterialien sind nur bis zu einer |
Zulässige Verpackungen: | 25-l CLICK-PACK, Mehrwegbehälter (CP025W) Bild Innenauskleidung für CLICK-PACK, transparent (SA025N) |
Kleine Mengen können, in Plastiktüten oder Plastikgebinden verpackt, zu den üblichen Öffnungszeiten direkt im ZSL abgegeben werden. |