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Systemakkreditierung

Was bedeutet Systemakkreditierung?

In Deutschland sind Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditierungspflichtig, das heißt, dass sie einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen. Die rechtliche Grundlage bildet die Studienakkreditierungsverordnung (StAkkrVO).

An der Universität Freiburg wurde dies vor 2020 über die Programmakkreditierung realisiert. Bei diesem Verfahren wurden die Studiengänge durch vom Akkreditierungsrat legitimierte Agenturen akkreditiert.

Im Rahmen einer Systemakkreditierung weist eine Hochschule wiederum nach, dass sie geeignete Strukturen und Prozesse (Qualitätsmanagementsystem, QMS) etabliert hat, um die Aufgabe der Qualitätssicherung und -entwicklung ihrer Studiengänge selbst zu übernehmen. Den Gegenstand der Systemakkreditierung umschreibt der Akkreditierungsrat so:

„Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten […]“  

Seit dem 30.03.2020 ist die Universität Freiburg ohne Auflagen systemakkreditiert. Analog zur Akkreditierung von Studiengängen muss sich jedoch auch das QMS alle acht Jahre einer erneuten Prüfung durch externe Gutachter*innen unterziehen. In diesen vom Bereich Qualitätsmanagement und Akkreditierung koordinierten Prozess der System-Reakkreditierung ist die Universität Freiburg nun gestartet.

Der Weg zur System-Reakkreditierung

kontinuierlich     

Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems für den Bereich Studium und Lehre

Anfang 2024

Vorbereitung des Verfahrens der System-Reakkreditierung

Juli 2024

Beauftragung der Agentur ACQUIN mit der Durchführung des Verfahrens

28. November 2024    

Auftaktveranstaltung

März 2025

Einreichen des Selbstberichts

8./9. Mai 2025

Erste Begehung

1. Quartal 2026

Zweite Begehung

bis 30.09.2026

Beantragung der System-Reakkreditierung beim Akkreditierungsrat

Mehrwert einer Systemakkreditierung für die Universität, Lehrende und Studierende

  • Höhere Autonomie der Universität bei der Umsetzung und Schwerpunktsetzung der Verfahren
  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess statt punktueller Überprüfung
  • Etablieren einer Qualitätskultur
  • Stärken der Beteiligung von Studierenden und Lehrenden

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