Systemakkreditierung
Was bedeutet Systemakkreditierung?
In Deutschland sind Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditierungspflichtig, das heißt, dass sie einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden müssen. Die rechtliche Grundlage bildet die Studienakkreditierungsverordnung (StAkkrVO).
An der Universität Freiburg wurde dies vor 2020 über die Programmakkreditierung realisiert. Bei diesem Verfahren wurden die Studiengänge durch vom Akkreditierungsrat legitimierte Agenturen akkreditiert.
Im Rahmen einer Systemakkreditierung weist eine Hochschule wiederum nach, dass sie geeignete Strukturen und Prozesse (Qualitätsmanagementsystem, QMS) etabliert hat, um die Aufgabe der Qualitätssicherung und -entwicklung ihrer Studiengänge selbst zu übernehmen. Den Gegenstand der Systemakkreditierung umschreibt der Akkreditierungsrat so:
„Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre. Die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse werden darauf überprüft, ob sie das Erreichen der Qualifikationsziele und die hohe Qualität der Studiengänge gewährleisten […]“
Seit dem 30.03.2020 ist die Universität Freiburg ohne Auflagen systemakkreditiert. Analog zur Akkreditierung von Studiengängen muss sich jedoch auch das QMS alle acht Jahre einer erneuten Prüfung durch externe Gutachter*innen unterziehen. In diesen vom Bereich Qualitätsmanagement und Akkreditierung koordinierten Prozess der System-Reakkreditierung ist die Universität Freiburg nun gestartet.
Der Weg zur System-Reakkreditierung
kontinuierlich |
Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems für den Bereich Studium und Lehre |
Anfang 2024 |
Vorbereitung des Verfahrens der System-Reakkreditierung |
Juli 2024 |
Beauftragung der Agentur ACQUIN mit der Durchführung des Verfahrens |
28. November 2024 |
Auftaktveranstaltung |
März 2025 |
Einreichen des Selbstberichts |
8./9. Mai 2025 |
Erste Begehung |
1. Quartal 2026 |
Zweite Begehung |
bis 30.09.2026 |
Beantragung der System-Reakkreditierung beim Akkreditierungsrat |
Mehrwert einer Systemakkreditierung für die Universität, Lehrende und Studierende
- Höhere Autonomie der Universität bei der Umsetzung und Schwerpunktsetzung der Verfahren
- Kontinuierlicher Verbesserungsprozess statt punktueller Überprüfung
- Etablieren einer Qualitätskultur
- Stärken der Beteiligung von Studierenden und Lehrenden
Weitere Informationen
- Präsentationsfolien der Auftaktveranstaltung zur System-Reakkreditierung am 28.11.2024
- StAkkrVO
- Akkreditierungsrat
- Unsere Akkreditierungsagentur: ACQUIN
- Akkreditierte Studiengänge und Hochschulen – Zentrale Datenbank (Akkreditierungsrat)